Batteriegesetz und Elektroaltgeräte

Batteriegesetz (BattG)

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

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Elektroaltgeräte (ElektroG)
Entsprechend gekennzeichnete Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Diese sind an einer Sammelstelle zurückzugeben. Hierzu ist jeder Händler von Elektrogeräten verpflichtet, sofern der Händler mehr als 400 m² Verkaufs- oder Versandfläche besitzt. Dabei gilt es folgende Regeln zu berücksichtigen.
  • Kleine Altgeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 cm (keine Seite länger als 25 cm) können bei jedem vorher genannten Händler zurückgegeben werden. Dieser muss es auch zurücknehmen, auch wenn Sie im Gegenzug nichts kaufen.
  • Größere Altgeräte über 25 cm Kantenlänge können beim Händler nur dann zurückgegeben werden, wenn Sie als Kunde im Gegenzug ein gleichartiges Gerät (Gerät mit gleicher / ähnlicher Funktion) kaufen.
  • Neben der Rückgabe bei uns, können Sie die Geräte auch bei einem kommunalen Wertstoffhof kostenfrei zurückgeben.
Für die Rückgabe eines Altgeräts setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice unter 07905 / 94 0 34 17 in Verbindung.